Hausverwaltung

Miethäuser- und Mietwohnungsverwaltung

Ein Vermieter möchte selbstverständlich, dass der Mieter die Mietsache schonend behandelt. Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien sollen vermieden und die monatliche Mietzinszahlung pünktlich geleistet werden.

Durch eine stetige Mieterbetreuung lassen sich Konflikte frühzeitig erkennen und somit schneller lösen. Eine neutrale Immobilienverwaltung erhöht bei Mietern das Verständnis für Abrechnungs- und Verwaltungsvorgänge.

Deshalb bieten wir Ihnen an:

Die technische Verwaltung beinhaltet, nach Rücksprache mit dem Hauseigentümer:

  • Überwachung des baulichen Zustandes (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter)
  • Vergabe und Überwachung notwendiger Reparaturen nach Auswahl geeigneter Fachfirmen
  • Abschluss von Wartungsverträgen
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
Verwaltung von Eigentümergemeinschaften

Nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz) sind Sie als Eigentümergemeinschaft gesetzlich verpflichtet, einen Verwalter zu bestellen. Selbstverständlich kann diese Aufgabe auch ein Eigentümer aus der Gemeinschaft übernehmen.

Wer mit der Verwaltung betraut ist, unterliegt auch den gesetzlichen Vorgaben aus dem umfangreichen WEG und muss diese korrekt umsetzen.

Deshalb bieten wir Ihnen an:

  • Aufstellung einer Hausordnung und deren Überwachung
  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Durchführung der Beschlüsse der Eigentümerversammlung
  • Aufstellung des Wirtschaftsplanes
  • Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums durch Veranlassung der hierfür erforderlichen Maßnahmen
  • Ordnungsgemäße und gewinnbringende Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder der Gemeinschaft
  • Entgegennahme und Abführung von Geldern in Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, die an die Eigentümergemeinschaft gerichtet sind
  • Abschluss von Verträgen und sonstigen Rechtsgeschäften sowie die Abgabe von rechtserheblichen Willenserklärungen (z.B. Kündigung von Verträgen)
  • Abschluss und fortwährende Prüfung von Versicherungen, soweit sie gesetzlich vorgesehen oder durch die Eigentümerversammlung beschlossen wurden
  • Kontrolle und Überwachung der Hausmeistertätigkeit

Wir garantieren Ihnen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht, und gewährleisten somit, dass Ihre Liegenschaft mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes betreut wird.
In allen Belangen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, geben wir Ihnen stets rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen, beispielsweise prüfen wir Ihre Versicherungskonditionen, sowie das Preisleistungsverhältnis Ihrer Versorgungsunternehmen.

Versicherungen

In Angelegenheiten der Versicherung unterhalten wir derzeit für viele Eigentümergemeinschaften einen Rahmenvertrag bei der Provinzialversicherung. Damit verbunden sind niedrigere Prämien, effektivere Kommunikation und längere Duldbarkeit auch bei höheren Schadensfällen. Grundsätzlich richten wir uns in erster Linie nach bereits bestehenden Verträgen, prüfen jedoch regelmäßig die Prämien und Preis-Leistungsverhältnisse der einzelnen Liegenschaften durch ein unabhängiges Versicherungsbüro. Zur optimalen Absicherung der Eigentümer verfügen wir über eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Versorger

Um das beste Preis/Leistungsverhältnis, für die Strom- und Gasversorgung, zu gewährleisten kooperieren wir mit einem unabhängigen Versorgungsmakler. Das Versorgungsmaklerbüro führt die Ablesung der Zählerstände selbständig durch und garantiert uns eine frühzeitge Abrechnungserstellung der Versorgungsleistung. Hierdurch sind wir in der Lage diese Daten auch frühzeitig an die entsprechenden Abrechnungsfirmen weiterzuleiten.

Immobilienvermarktung

Wir vermarkten alle Arten von Immobilien zum Verkauf oder zur Vermietung.
Im Detail sind das

  • Häuser
  • Wohnungen
  • Ferienwohnungen
  • Grundstücke
  • Gewerbeflächen
  • Neuvermietung freier Wohnungen, inklusive Abschluss von Mietverträgen im Namen und Auftrag des Eigentümers und anschließende Übergabe der Mietsache

Um eine Immobilie zeitnah veräußern oder vermieten zu können, bedarf es einer genauen Marktanalyse. Denn nur wenn der Marktpreis dem Objekt angemessen ist, kommt es zu einem zufriedenstellenden Vertrag. Alles andere ist Glücksache.

Rufen Sie uns unverbindlich an, wir helfen Ihnen gerne weiter.